Neues aus dem Gemeinderat

In den letzten beiden Gemeinderatssitzungen im September und Oktober hatte sich der Rat mit drei Themen besonders intensiv zu befassen: Luftfiltergeräte für die Schule, Vereinsförderung und Gemeindeentwicklungskonzept.

Dem Beschluss, vier mobile Luftfiltergeräte für die Grundschule zu beschaffen, waren intensive und kontroverse Beratungen vorausgegangen. Trotz berechtigter Skepsis, ob die mobilen Geräte einen zusätzlichen Nutzen für den Infektionsschutz bringen, hat der Rat am Ende für eine Anschaffung gestimmt. Auch in unserer Fraktion hatte es dazu unterschiedliche Meinungen gegeben. Von Fachleuten wurden die Geräte im Grunde nur für schlecht belüftbare Klassenzimmer empfohlen. Hoher Druck vonseiten der Eltern- und Lehrerschaft, widersprüchliche Botschaften von Behörden und Landesregierung sowie enge Fristen für die Beantragung von Fördermitteln beim Land brachten Gemeinderat und Verwaltung allerdings in ein Dilemma und unter erheblichen Handlungsdruck. Die angeschafften mobilen Geräte sind, darin war sich der Gemeinderat einig, eine Übergangslösung. Langfristig ist der Einbau stationärer Raumluftanlagen für die Schule geplant, für die eine Förderung aus Bundesmitteln möglich ist.  

Unsere Fraktion drängt seit Jahren darauf, die bisherige Praxis der Vereinsförderung neu zu regeln. Bisher erhalten die Vereine Barzuwendungen in unterschiedlicher Höhe, ohne dass es dafür nachvollziehbare Kriterien gibt. Die Gesamtförderung für alle Vereine liegt aktuell bei 10.000 bis 12.000 € jährlich (ohne die indirekte Förderung durch Bereitstellung von Räumen, Flächen, Übernahme von Grundsteuer etc.) – ein vergleichsweise geringer Betrag, wenn man dem andere Transferleistungen gegenüberstellt, wie z.B. an die Jugendmusikschule (15.700 €), an den Zweckverband Breitband des Landkreises (10.400 €) oder der Zuschuss für die Buslinie 7208 (15.300 €). Unabhängig von der Höhe der jährlichen Gesamtförderungen der Vereine – die aus unserer Sicht durchaus höher sein dürfte – waren wir der Auffassung, dass es nachvollziehbare und transparente Kriterien für die Vereinsförderung geben müsse. Der Gemeinderat hatte noch in seiner alten Zusammensetzung im April 2019 beschlossen, Förderrichtlinien auf den Weg zu bringen. Im Übrigen wurde die mangelnde Transparenz bei der Vereinsförderung und das Fehlen von Förderrichtlinien bei der letzten Prüfung durch das Landratsamt beanstandet. Wie so etwas aussehen könnte, dazu liegt seit mehr als zwei Jahren ein zwischen Verwaltung und Gemeinderat abgestimmter Vorschlag vor. Und seit zwei Jahren hatten die Vereine Gelegenheit, sich zu diesem Vorschlag zu äußern. Statt differenzierter Rückmeldungen gibt es bisher nur eine pauschale Ablehnung: Wir wollen keine Richtlinien, wir sind zufrieden mit dem Status quo, es soll alles so bleiben wie es ist. Warum die gesamte Fraktion FWG und auch der Bürgermeister sich dieser Auffassung angeschlossen und unseren Antrag auf Förderrichtlinien abgelehnt haben, ist schwer nachvollziehbar. Zugegeben, die für die Ablehnung unseres Vorschlags vorgebrachten Gründe sind nicht unberechtigt: überflüssige Bürokratie, eine gerechte Regelung ist gar nicht möglich, die Vereine sind zufrieden. Enttäuschend für unsere Fraktion war, dass man in der Diskussion die von uns vorgebrachten Argumente nicht gelten ließ, ja nicht einmal für bedenkenswert hielt. Als ob mangelnde Transparenz, Beanstandung durch die Prüfungsbehörde, Rechenschaftspflicht gegenüber Steuerzahlern und Bürgerschaft und ein früherer Grundsatzbeschluss des Gemeinderats nicht zählen (Siehe Bericht in der BZ vom 21.10.2021 ).

Die Erarbeitung eines Gemeindeentwicklungskonzepts für Wittnau, unter Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen und Institutionen, steht auf unserem Wahlprogramm von 2019 ganz oben auf der Agenda. Dazu wurde, auch auf unsere Initiative hin, im Februar 2020 beschlossen, die Fa. Kommunale Stadterneuerung (KKBW) mit der Erstellung eines solchen Konzepts zu beauftragen. Die Gemeinde wurde in das Förderprogramm „Flächengewinnung durch Innenentwicklung“ aufgenommen. Ein Gemeindeentwicklungskonzept (GEK) ist aber mehr als Flächengewinnung bzw. Bauen und Wohnen: Es soll eine Zukunftsstrategie für die Entwicklung der Gemeinde definieren, die als Richtschnur und Orientierung für die zukünftige Dorfentwicklung von Wittnau dient. Anstatt für Einzelprobleme einzelne Lösungen zu suchen, soll das GEK zusammen mit der Bürgerschaft die zukünftige Entwicklung der Kommune im größeren Zusammenhang und über einen Zeithorizont von 15 – 20 Jahren planen.

In der Oktobersitzung 2021 wurde nun von KKBW über den Stand des Projektes berichtet (siehe dazu auch den Bericht in der BZ vom 23.10.2021). Im Sommer hatte zur Vorbereitung der Bürgerbeteiligung eine Postkartenaktion stattgefunden, in der die Wittnauer ihre Wünsche und Vorstellungen zur zukünftigen Dorfentwicklung äußern konnten. 304 Karten waren abgegeben worden, eine hohe Rücklaufquote. Ein im Juli geplanter Bürgerworkshop und ein Jugendhearing mussten wegen zu geringer Anmeldungen abgesagt werden. Stattdessen werden nun Interviews mit Schlüsselakteuren geführt. Unser Vorschlag, einen neuen Versuch zu starten, um doch noch Bürger:innen und Jugend an dem Prozess aktiv zu beteiligen, wurde wegen des engen Zeitplans als nicht durchführbar abgelehnt.

Wie geht es nun weiter? Von der beauftragten Firma wurden für sechs Handlungsfelder Leitziele formuliert, denen der Gemeinderat zugestimmt hat. Für das Projekt soll eine Verlängerung beantragt werden, so dass im Januar die Beratung der geplanten Maßnahmen erfolgen kann. Zudem ist eine abschließende Bürgerversammlung geplant, bei der die Beratungsergebnisse vorgestellt und diskutiert werden sollen.