Gemeinderatsarbeit in Corona-Zeiten

Ein ungewöhnliches Jahr geht zu Ende. Wie viele Lebensbereiche war auch die Arbeit im Gemeinderat und in unserer Fraktion „Natürlich Wittnau“ von den durch die Corona-Pandemie bedingten Einschränkungen betroffen. Fraktionsbesprechungen zur Vorbereitung der Gemeinderatssitzungen führen wir derzeit per Videokonferenz durch. Die Liste der Themen, mit denen wir uns beschäftigen mussten, ist lang: Neue Satzung für den Ruhewald, geplantes Baugebiet „In den Haseln Ost“, Fahrzeug für die Feuerwehr, Photovoltaikanlage für das Gallushaus, Kommunaler Klimaschutz, Sitztreppe beim Gallushaus, Hochwasserschutz, Quellneufassungen, Verbindungsstraße Wittnau / Ebringen, Haushaltsplanung, WC-Anlage am Schützenhaus. Und das ist noch längst nicht alles. Zwei Themen, die uns jüngst beschäftigt haben, seien hier beispielhaft hervorgehoben: Die Anpassung der Gebühren für die Schulbetreuung und die Vereinsförderung.

Die Kernzeit- und Nachmittagsbetreuung in der Grundschule wird seit 2011 durch die Gemeinde angeboten – vorher wurde sie drei Jahre lang durch eine Elterninitiative organisiert. Die Gebühren, die dafür von den Eltern erhoben werden, sind nicht kostendeckend. Der Zuschussbedarf aus dem Gemeindehaushalt ist in den letzten Jahren ständig gestiegen und lag zuletzt bei fast 40.000 Euro im Jahr. Die letzte Anpassung der Elterngebühren erfolgte Anfang 2017. Die Verwaltung hat nun eine Gebührenanpassung empfohlen. Um eine 100prozentige Kostendeckung zu erreichen, müssten nach Berechnungen der Verwaltung die monatlichen Gebühren von 216 auf 383 Euro steigen (für Kernzeit- und Nachmittagsbetreuung an fünf Tagen, einschließlich Mittagessen). Erwartungsgemäß gab es dagegen massive Proteste aus der Elternschaft. Die Verwaltung präsentierte daraufhin einen Alternativvorschlag mit einer 80prozentigen Kostendeckung, allerdings mit einer unveränderten drastischen Gebührenerhöhung für die Vormittagsbetreuung von 26 auf 42,60 Euro. In der Gemeinderatssitzung am 30. November haben wir uns dafür eingesetzt, dem 80-Prozent-Vorschlag zu folgen, allerdings mit zwei Änderungen: Erhöhung der Vormittagsbetreuung auf 34 statt auf 42,60 Euro und 50 % Ermäßigung für das 2. Kind (statt nur 20 %). Die Fraktion FWG hat ebenfalls für 50 Prozent Nachlass für das 2. Kind plädiert und bei der Vormittagsbetreuung eine Anhebung von 35 bis 38 Euro für angemessen angesehen. Am Ende konnten wir uns auf 35 Euro als neue Monatsgebühr einigen. Es bleibt allerdings der Wermutstropfen, dass das Gesamtpaket nun statt 216 Euro monatlich 288 Euro kostet. Für Eltern, die eine Betreuung nur bis 14 Uhr wünschen – diese Möglichkeit gab es bisher nicht – fallen nun geringere Gebühren an.

Die Vereinsförderung ist seit vielen Jahren Diskussionsgegenstand im Gemeinderat. Unsere Fraktion möchte die Vereinsförderung auf eine neue Grundlage stellen und dafür Förderrichtlinien entwickeln. Die Gründe: Bei der Vereinsförderung handelt es sich um Transferleistungen aus Steuergeldern. Deshalb sollte (wir meinen: MUSS) die Förderung nach nachvollziehbaren Kriterien erfolgen und möglichst gerecht und transparent sein. Ein besonderer Stellenwert sollte der Förderung der Jugendarbeit beigemessen werden. Im Grundsatz war sich schon der alte Gemeinderat einig, dass Richtlinien für die Vereinsförderung ausgearbeitet und beschlossen werden sollten. Ein ausgearbeiteter Entwurf liegt dem Gemeinderat seit April 2019 vor. Über diesen Entwurf wurde deutlich, dass die Verteilung der Zuschüsse für die einzelnen Vereine in ähnlicher Höhe bliebe – lediglich die Berechnung der Höhe der Zuschüsse würde nachvollziehbar. Dieser Entwurf wurde auch bei den Vereinsvorständen zur Diskussion vorgestellt. Inhaltliche Rückmeldungen dazu gibt es bisher nicht. Außer der wiederholten Meinung, man brauche keine Förderrichtlinien, es solle alles so bleiben wie bisher. Da wir den Umgang mit Steuergeldern so für nicht angemessen halten, wurde in der Sitzung vereinbart, dass nächstes Jahr im Gemeinderat eine sachbezogene Debatte über das pro und contra von Vereinsförderrichtlinien stattfindet und ein Beschluss dazu erfolgt.

Wir schauen zuversichtlich auf das kommende Jahr und wünschen Ihnen und Ihren Angehörigen eine Frohe Weihnacht, einen guten Wechsel ins Neue Jahr und dass Sie gesund bleiben!